Chance vertan bei Ausnahmegenehmigung ENG

Wir hatten bereits am 25.04.2025 über die ablehnende Position des Betriebsrats gegen den Antrag auf Verlängerung der Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit für den Bereich „Engine“ gemäß §13 V ArbZG durch den Arbeitgeber berichtet. zum Artikel

Am 28.04.2025 hatte sich die Behörde an den Betriebsrat gewandt, um eine weitergehende Konkretisierung der Bedenken einzuholen. Aufgrund der nicht erfolgten Antwort forderte die Behörde den Betriebsrat am 05.05.2025 erneut auf, sich bis zum 07.05.2025 zu melden. Trotz Aufforderung innerhalb des Gremiums blieb die Beantwortung der Behördenanfrage erneut unbeantwortet.
Damit wurden die zwischenzeitlichen Chancen zur Einflussnahme fahrlässig vertan, da die Behörde nun nach Aktenlage entschieden hat. Leider hat der verantwortliche Ausschuss die Zeit nicht ausreichend genutzt.
Der Betriebsrat hätte mit dem Arbeitgeber eine verbindliche Vereinbarung treffen können, in der dauerhaft die Freiwilligkeit geregelt ist, aktuell gibt es lediglich die Zusage der Segment Leitung, dass dies vorrangig auf freiwilliger Basis erfolgt.
Eine gesetzlich abgesicherte Ausnahmegenehmigung hingegen gefährdet das Prinzip der Freiwilligkeit und ermöglicht, wie wir schon erlebt haben, einen 24/7-Ausnahmebetrieb.
Wir unterstützen ausdrücklich, dass Kolleginnen und Kollegen auf freiwilliger Basis zusätzliche Dienste an Sonn- und Feiertagen übernehmen können.
Wir sind überzeugt: Ein moderner Arbeitgeber hätte gemeinsam mit dem Betriebsrat eine freiwillige und faire Lösung – ohne Gesetzesausnahmen und ohne möglichen Druck auf die Kolleginnen und Kollegen – finden können.
Aus diesem Grund fordern Bündnis-Technik und together den Arbeitgeber und den Betriebsrat dazu auf, die Freiwilligkeit der Arbeit an Sonntagen und Feiertagen für die gesamte Laufzeit dieser Ausnahmegenehmigung verbindlich zu regeln.

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