Arbeitsminister Heil will die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate verlängern.
Wie das Handelsblatt am 02.02.2022 meldet will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die bis befristete Regelung verlängern. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab dem vierten beziehungsweise ab dem siebten Monat der Bezugsdauer wird beibehalten.
Nach der bisher geltenden Regelung ist die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate begrenzt. Unternehmen, die seit Pandemiebeginn Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt haben, erreichen noch im Februar diese Grenze. Deshalb wird die maximale Bezugsdauer auf 28 Monate (30. Juni) ausgeweitet. Ohne eine Verlängerung der Sonderregelungen würde „das Risiko von Entlassungen und infolgedessen die Gefahr steigen, dass die bisher mit der Kurzarbeit erreichten arbeitsmarktpolitischen Erfolge gefährdet werden“, heißt es im Entwurf weiter.
Mit dieser Regelung würden sich für das 2. Quartal Diskussionen um die Einführung einer 32,5Std/Wo in einzelnen Bereichen erledigen.

