Verhindert ver.di Ansprüche aus Arbeitslosenversicherung?

Wie bereits flächendeckend bekannt, haben sich ver.di und Arbeitgeber auf ein Krisenpapier geeinigt, was vorbehaltlich der Zustimmung der Mitglieder in Kraft treten wird. Wir berichteten darüber bereits in unserem Artikel:

WEIHNACHTSGELD FÄLLT AUS
 https://kranich-inside.de/index.php/newsletter/corona-krise/140-weihnachten-faellt-aus

Dieses Krisenpapier hat in der Belegschaft sehr großen Unmut hervorgerufen, da 14 Tage vor Auszahlungstermin des Weihnachtsgeldes 2020 die Auszahlung in Voraussicht der Zustimmung der ver.di Mitglieder gestoppt wurde.

Wir halten das erzielte Verhandlungsergebnis der ver.di für extrem unmoralisch und entgegen den Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen konnten sich nicht auf das Ausbleiben des Weihnachtsgeldes 2020 vorbereiten. Die ver.di hätte so kurzfristig diese Art des Krisenbeitrages zum Schutz der Mitarbeiter nicht mehr verhandeln dürfen. Im Ergebnis fällt das Weihnachtsfest nicht nur für viele Kolleginnen und Kollegen aus, sondern im besonderen Maße trifft es unsere Kinder.

Obwohl allgemein bekannt ist, dass der Januar ein „langer Monat“ ist, dass viele ihre finanziellen Verpflichtungen wie z.B. Versicherungsbeiträge zu Kfz-Versicherungen an den Anfang des Jahres gelegt haben und durch die Kurzarbeit der Progressionsvorbehalt nicht nur zum Ausfall von Steuerrückzahlungen, sondern auch zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann, setzt ver.di per Unterschrift ALLE Kolleginnen und Kollegen einem finanziellen Risiko aus.

Bündnis-Technik fordert intelligentere Lösungen zur Kosteneinsparung, als die, die auf dem Tisch liegen. Das Ziel sollte doch sein, unser Unternehmen so weit wie möglich von Kosten zu entlasten und dabei die Kolleginnen und Kollegen nicht zu sehr zu belasten.

Senkung von Remanenzkosten bei Kurzarbeit

Die IG METALL macht es vor. Sie vereinbart mit dem Arbeitgeber derzeit das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nicht mehr an festen Tagen, wie Juni und November zur Auszahlung zu bringen, sondern „gezwölftelt“ auf das monatliche Gehalt aufzuschlagen. Das hätte folgenden Effekt:

  • Der Monatslohn erhöht sich um 1/12 der Summe des Weihnachts- und Urlaubsgeldes und Zuschlag zum Urlaubsgeld.
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und der Zuschlag zum Urlaubsgeld werden dadurch bis zu 80% (bzw. 87% für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Arbeitgeber stockt fast kostenneutral auf 87% auf. Für unsere Kolleginnen und Kollegen würde hierdurch statt des 100%igen Verzichtes auf 2x Weihnachts- und 1x Urlaubsgeld inkl. Zuschlag (wie von der ver.di ausgehandelt), dann nur ein anteiliger Verlust von 13% dieser Summe resultieren!
  • Der Arbeitgeber würde hierdurch bis zu 93% bzw. zu 100% von diesen Zahlungen entlastet werden! (abhängig von der KUG Leistung der Agentur für Arbeit).
  • Im Ergebnis bekommen die Kolleginnen und Kollegen durch diese „Zwölftelung“ des Weihnachtsgeldes, Urlaubsgeldes und Zuschlags zum Urlaubsgeld eine „Aufstockung“ auf das Grundgehalt, was dazu führt, dass trotz Kurzarbeit unsere Kolleginnen und Kollegen nahezu ihr „bisheriges“ Jahresgehalt erhalten und der Arbeitgeber trotzdem auf seine gewünschten, signifikanten Einsparungen kommt.

Wir haben diesen Vorschlag im Rahmen einer Videokonferenz dem Arbeitgeber vorgeschlagen. Die Antwort war sinngemäß folgende:

„Wir wissen, dass das die IG METALL dies so macht. Wir halten das für Sozialbetrug. Vielleicht sind wir da päpstlicher als der Papst, aber wir machen das nicht.“

Das dies kein Sozialbetrug sein kann, liegt auf der Hand. Die Agentur für Arbeit akzeptiert diese Vorgehensweise. Ein Argument, dass man vor der Einführung von Kurzarbeit diese „Zwölftelung“ hätte einführen müssen, läuft ins Leere, da die IG METALL diese Vorgehensweise bei  Kurzarbeit zur Anwendung bringt.  Nachzulesen ist dies unter folgendem Link:

 https://www.igmetall.de/service/arbeitslexikon?buchstabe=R&begriff=Remanenzkosten

Fazit:
Während viele Führungskräfte ab Leitungsebene C derzeit das Programm „BestAge“ nutzen, was sie in die Lage versetzt, nach einer feststehenden Formel im Alter am 60 Jahren das Unternehmen mit einer üppigen Abfindungszahlung verlassen zu können, die durchaus mittlere 6-Stellige Werte erreichen kann, müssen unsere tariflichen Kolleginnen und Kollegen auf ihr Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und auf den Zuschlag zum Urlaubsgeld verzichten.

Oder anders formuliert:
Unsere tariflichen Kolleginnen und Kollegen finanzieren mit ihrem Verzicht auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Zuschlag zum Urlaubsgeld Abfindungsleistungen für Führungskräfte ab Leitungsebene C, damit sie 5 Jahre früher den Ruhestand genießen können. Wir verstehen daher nicht, von welchem Interesse die ver.di gerade geleitet wird.

Wir halten daran fest: Wir brauchen intelligente Lösungen,  um durch diese Krise zu kommen. Diese bringen wir auch ein. Die Erfüllung von plumpen Forderungen des Arbeitgebers führt nur dazu, dass unter dem Deckmantel von Einsparungsmaßnahmen tatsächlich unsere Tarifverträge geschliffen werden.

Eure
Betriebsrte Bndnis Technik 350px 
Mach damit Schluß und sage: ICH GEHE MIT!

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