Weihnachten fällt aus!

ver.di einigt sich auf Eckpunkte für eine Krisenvereinbarung und greift nochmal so richtig in unser Portemonnaie.

 

Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarungen sind:

  • KUG-Aufstockung auf 87% bis BBG / oberhalb Beitragsbemessungsgrenze analog der Betriebsvereinbarungen für AT-Mitarbeiter in den jeweils gültigen Fassungen, diese Regelungen gelten als kurzfristige Ausnahmeregelung für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags Corona-Krise gültig ab 01.01.2021
  • Für Mitarbeiter in Kurzarbeit: Kürzung des tariflichen Urlaubs im Jahr 2021 auf das gesetzliche Minimum (pro rata Klausel) gültig in 2021
  • Streichung Weihnachtsgeld mit Ausnahme Mitarbeiter in ATZ gültig in 2020 und 2021
  • Streichung Urlaubsgeld mit Ausnahme Mitarbeiter in ATZ gültig in 2021
  • Streichung des Zuschlags zum Urlaubsgeld inkl. Kinderzuschlag mit Ausnahme Mitarbeiter in ATZ gültig in 2021
  • Aussetzung der Vergütungsrunden
  • Neuabschluss TV ATZ: Angebot von ATZ-Verträgen unter Beibehaltung des bisherigen materiellen Rahmens
  • Separater Side Letter mit Eckpunkten zu betrieblichen Freiwilligenprogrammen
  • Härtefallklausel: KUG-Aufstockung auf 100% für Mitarbeiter mit Grundvergütung unter 2.150 EUR Brutto/Monat (Teilzeit pro rata)
  • Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis 31.12.2021, zzgl. Entlassungsschutz bis 31.03.2022
  • Beidseitiger Gremienvorbehalt (in Bezug auf das kurzfristige Aussetzen des Weihnachtsgelds 2020) bis 10.11.2020: schriftliche Zustimmung durch die jeweilige Tarifvertragspartei. Bei Ablehnung der Krisenvereinbarung durch ver.di Mitgliederentscheid erfolgt die Zahlung des Weihnachtsgelds 2020 mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung.

Die Eckpunkte sind aus unserer Sicht deutlich zu kritisieren.     

  • Die Dauer der Krisenvereinbarung ist gekoppelt an einen festen Termin.
    Den aktuellen Meldungen aus der Presse ist zu entnehmen, dass fieberhaft an der Zertifizierung von Impfstoffen gearbeitet wird. Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass u.U. schon im Frühjahr 2021 flächendeckende Impfungen erfolgen können, sodass sich ggf. schon mit dem Sommerflugplan eine dramatische Erholung der Reisewirtschaft einstellen könnte. Leider werden unsere Kolleginnen und Kollegen von dieser wirtschaftlichen Erholung monetär abgeschnitten, denn für sie gilt hiervon unberücksichtigt weiterhin die Streichung des Weihnachts-, und Urlaubsgeldes sowie der Verzicht auf den Zuschlag zum Urlaubsgeld. Hier wäre eine dynamische Regelung an wirtschaftliche Kennzahlen eine bessere Option gewesen.  

  • Deutlich besseres Geschäft der Technik findet keine Berücksichtigung
    Das Geschäft einer Technik ist deutlich anders als das einer Airline. Während eine Arline flächendeckend von Kurzarbeit mangels Auslastung betroffen ist, ist dies bei einer Technik nicht der Fall. Hier sind einzelne Geschäftsbereiche nicht einmal ansatzweise von Kurzarbeit bedroht. Insofern ist das Geschäft einer Airline mit dem der Technik nicht vergleichbar. Dieser Tatsache wurde in dem Eckpunktepapier nicht ausreichend Rechnung getragen. Dennoch müssen nun Kolleginnen und Kollegen in ihrer Volllast (z.B. PD VIP) und/ oder erschwerten Bedingungen durch verschärfte Schichten oder Schichteinführungen (zwecks Sicherstellung der seitens des Arbeitgeber geforderten Produktionskapazität von 50% im Infektions-/Quarantänefall) zusätzlich noch massive finanzielle Einschnitte ertragen. Eine Situation, die eine Gemengelage des Unmutes hervorbringen kann.

  • Grenzenlose Unverhältnismäßigkeit
    Völlig außer Acht gelassen hat man offensichtlich unsere Kolleginnen und Kollegen der PD ENG. Während sehr viele Kolleginnen und Kollegen mit ihrer langjährigen Zugehörigkeit über 15 Jahre einen Kündigungsschutz erkauft haben, über challENG.de mit weiteren Einschnitten einen weiteren, erweiterten Kündigungsschutz erkauft haben, sollen diese Kolleginnen und Kollegen durch die Einschnitte des Krisenpapiers nun ein drittes Mal für den selben Kündigungsschutz bezahlen. Dies ist für uns ein unhaltbarer Zustand. Wer bereits durch challENG.de teuer für einen Kündigungsschutz bis 2026 bezahlt hat, darf nicht nochmal zur Kasse gebeten werden, um einen 3. Kündigungsschutz bis 2022 zu erhalten.

    Wir fordern in diesem Zusammenhang das Aussetzen der challENG.de Maßnahmen oder eine Ausnahme der PD ENG Kolleginnen und Kollegen aus diesem Krisenpapier.

Es ist nun zu erwarten, dass die ver.di unter ihren Mitgliedern einen Mitgliederentscheid herbeiführen wird.

Aus diesem Grund rufen wir auch zur Abstimmung auf.

Wir bitten daher alle Kolleginnen und Kollegen, ob ver.di Mitglied oder nicht, sich an dieser Abstimmung zu beteiligen. Wir wollen wissen, ob die Einigung auf die vorliegenden Eckpunkte überhaupt mehrheitsfähig ist.

AUFRUF ZUR ABSTIMMUNG - Sag uns deine Meinung

Wir werden nur die die Stimmen von Kolleginnen und Kollegen der Technik zählen.
Daher gebe bitte unbedingt freiwillig in das Textfeld deine PK Nummer ein.

(PK Nummer und Stimme werden getrennt erfasst, damit sie nicht in Verbindung gebracht werden können.)


Hier bitte noch die PK Nummer eingeben

Stärkt uns - stärkt euch - wählt beim nächsten Mal bitte Bündnis-Technik!
Betriebsrte Bndnis Technik 350px

 

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