portemonnaie

01.01.2021 - ENDE DER AUFSTOCKUNG

Der Gesamtbetriebsrat (GBR) hat am 25.08.2020 mit der Geschäftsleitung eine Rahmenbetriebsvereinbarung abgeschlossen, in der eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KUG) bis zum 31.03.2021 neu geregelt wird:

  • Tarifmitarbeiter ab Einstellungsdatum 01.08.2016 erhalten keine (!) weitere Aufstockung mehr vom Arbeitgeber. Für Sie endet die Aufstockung insofern 31.12.2020.
  • AT Mitarbeiter erhalten weiterhin 90% vom durchschnittlichen Netto bis zur Beitragsbemessungsgrenze (6.900€ brutto) . Nettobeträge über der Beitragsbemessungsgrenze werden nur noch auf 75% aufgestockt.
  • Tarifmitarbeiter bis Einstellungsdatum 31.07.2016 erhalten ebenfalls weiterhin eine Aufstockung auf 90% gemäß geltender Tarifverträge, auch über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus.

Diese Rahmenbetriebsvereinbarung findet für den betreffenden Standort Anwendung, sofern der jeweils örtliche Betriebsrat mit dem Arbeitgeber die Anwendung der Kurzarbeit vereinbart. Besteht Einvernehmen über Kurzarbeit, gilt diese Rahmenbetriebsvereinbarung.

Wie konnte das passieren?

Der GBR ist überwiegend von ver.di-Betriebsräten der einzelnen Standorte besetzt. Der Standort Hamburg hat mit seinen beiden Vertretern die Stimmenmehrheit in diesem Gremium. Insofern haben die ver.di Betriebsräte anderer Standorte, sich für Kürzung unserer Kolleginnen und Kollegen ab Einstellungsdatum 01.08.2016 ausgesprochen und die Hamburger Betriebsräte haben ihre Mehrheit in diesem Gremium nicht genutzt dieses zu verhindern.

Kann die Ungleichbehandlung noch korrigiert werden?

Zunächst könnte der GBR versuchen mit dem Arbeitgeber erneut in Verhandlungen zu treten.

  • Es ist  jedoch unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber sich hierzu hinreißen lässt. Der Arbeitgeber kann nicht an den Verhandlungstisch gezwungen werden, da es sich bei dem Verhandlungsgegenstand um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handelt
  • Sind durch eine Aktion der gvb, VB-Nord, betrieblicher liste und VLT die bisherigen Hamburger Vertreter in einer „Hauruck Aktion“ (wir berichteten darüber) abberufen worden und durch eigene Vertreter der gvb und VB-Nord ersetzt worden. Da diese Gruppen bisher durch ihre Klientelpolitik für AT Mitarbeiter in Erscheinung getreten sind, werden diese Betriebsräte ebenfalls keinen Änderungsbedarf an der Vereinbarung haben, um nicht das relativ gute Ergebnis für unsere AT Kolleginnen und Kollegen zu gefährden.

Könnte der Betriebsrat die Zustimmung zur Kurzarbeit verweigern?

Ja – das könnte er. Dann kommt die Rahmenbetriebsvereinbarung nicht zur Anwendung. Dann wäre die Kurzarbeit am 01.01.2021 zu Ende. Wir würden dann alle wieder voll arbeiten und bekämen volles Gehalt. Der Arbeitgeber würde diese Entscheidung des Betriebsrates jedoch nicht auf sich beruhen lassen und das Arbeitsgericht anrufen, um sich die Entscheidung des BR durch das Gericht ersetzen zu lassen.

Was bedeutet dies für unsere Kolleginnen und Kollegen mit Einstellungsdatum 01.08.2016 und später?
Diese Kolleginnen und Kollegen erhalten ab 01.01.2021 keine Aufstockung mehr durch unser Unternehmen. Sie fallen auf das gesetzliche KUG zurück. Sofern Kolleginnen und Kollegen in den letzten 4 Monaten nicht weniger als 50% gearbeitet haben, haben sie ebenfalls keinen Anspruch auf das erhöhte Kurzarbeitergeld von 70%bzw.77% oder 80% bzw. 87%, sondern fallen direkt zurück auf den gesetzlichen Mindestprozetsatz von 60% bzw 67%.

Was uns bleibt ist der Apell an unseren Arbeitgeber
Wir lehnen Ungleichbehandlung ab. (Punkt)
Wir fordern daher den Arbeitgeber auf, diese Ungleichbehandlung aufzulösen und unsere tariflichen Kolleginnen und Kollegen ab Einstallungsdatum 01.08.2016 mit den tariflichen Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen.

Wir sind fassungslos
Uns ist unklar, wie Betriebsräte mit gewerkschaftlichem Hintergrund eine Schlechterstellung unserer Kolleginnen und Kollegen ab Einstellungsdatum 01..08.2016 mit dem Arbeitgeber vereinbaren konnten. Uns ist ebenso unklar, warum unsere Hamburger Kollegen im GBR dies nicht mit ihrer Stimmenmehrheit verhindert haben.

Hier werden Berufsgruppen gegeneinander ausgespielt. Hier werden genau die Kolleginnen und Kollegen zum Opferlamm gemacht, die ohnehin noch am Anfang der Stufensteigerungstabelle stehen. Die, die am wenigsten haben, fallen zurück auf das gesetzliche Kurzarbeitergeld.

Leider ist das Bündnis-Technik mit seinen Betriebsräten nicht im GBR vertreten, da dies bisher von konkureirenden Listen erfolgreich verhindert wurde. Ansonsten wäre es nicht zu dieser fatalen Entscheidung gekommen.

Daher bitte bei der nächsten BR Wahl Bündnis-Technik wählen.
Mit einer eigenen Stimmenmehrheit wären wir in der Lage eure Interessen durchzusetzen. Mit einer eigenen Stimmenmehrheit könnten wir eure Einkommen und Eure Existenzen sichern. Die richtige Stimme bei der Betriebsratswahl kann entscheidend sein bei Einkommen und dem Erhalt des Arbeitsplatzes oder einer Kündigung.

Stärkt uns - stärkt euch - wählt beim nächsten mal bitte Bündnis-Technik!
Betriebsrte Bndnis Technik 350px

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