
Verlängerung der Corona Betriebsvereinbarung ohne Not
Wir, die Betriebsräte des Bündnis-Technik haben uns bereits bei den Verhandlungen zur Corona BV (Betriebsvereinbarung) dafür eingesetzt, dass der Gesundheitsschutz an erster Stelle steht und der wirtschaftliche Teil auf das Nötigste (die Herstellung der Kurzarbeitsfähigkeit) begrenzt wird.
Leider hatte sich der BR damals mehrheitlich anders entschieden (wir berichteten). Obwohl der Arbeitgeber von einer Verlängerung absehen wollte, haben sich die Vertreter der neuen „Kooperationsgemeinschaft“ (g-vb, vb-Nord, VLT und Betriebliche Liste) dazu entschieden diese BV über den 30.09 hinaus bis zum 31.12.2020 verlängern zu wollen. Das Bündnis-Technik wird sich in der BR-Sitzung am 08.10.2020 dafür einsetzen, dass diese BV nicht verlängert wird oder zumindest die nachteiligen Bestandteile herausgenommen werden.
Was spricht gegen eine Verlängerung?
Die Herstellung der Kurzarbeitfähigkeit ist hergestellt und bedarf keiner Regelung mehr. Gemäß der Vereinbarung können jedoch Kolleginnen und Kollegen dazu angewiesen werden, über das gesetzlich geforderte Maß Stunden abzubauen. Das würde bedeuten, dass unsere Kolleginnen und Kollegen der PD VIP , die sich nicht in Kurzarbeit befinden hierzu angewiesen werden könnten. Wir halten dies für nicht erforderlich.
Ebenso bedarf es keiner zusätzlichen Regelung mehr um "Home Office" zu nutzen. Die Möglichkeit ist durch die Betriebsvereinbarung "Mobiles Arbeiten" bereits gegeben. Auch wenn die Anzahl der Tage in dieser Vereinbarung auf 52 beschränkt ist, hat der Arbeitgeber bereits angekündigt nicht auf diese Beschränkung zu bestehen und darüber hinaus mobiles Arbeiten zuzulassen.
Für die Möglichkeit temporär Dienst- und Schichtpläne anzupassen oder temporär auch Kolleginnen und Kollegen, welche bisher in Gleitzeit tätig waren, durch versetzte Arbeitszeiten zu trennen um die Distanz am Arbeitsplatz einhalten zu können ist auch ohne Corona Vereinbarung möglich. Ein Widerspruch durch den Betriebsrat kann gem. der Corona BV lediglich auf die Nichteinhaltung gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen gestützt werden – hierdurch werden die Mitbestimmunrechte des BR außer Kraft gesetzt und der Arbeitszeitausschuss muss lediglich durch den Arbeitgeber über eine einseitig geplante Umsetzung informiert werden.
Wir fordern daher, dass die einseitigen Möglichkeiten des Arbeitgebers wegfallen und somit das volle Mitbestimmungsrecht des Arbeitszeitausschusses sowie das Einvernehmen zum Stundenabbau (gem. RBV FlexAZ) wieder in Kraft tritt.
