WM4: Betriebsrat greift durch und lehnt Vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab
Eigentlich war für den 02. Juni 2023 eine weitere Sitzung der Einigungsstelle zum Nachteilsausgleich für unsere versetzten WM4 Kolleginnen und Kollegen vorgesehen.
Doch es kam anders. Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 2023 per Beschluss für sich die Befangenheit des Vorsitzenden Richters festgestellt. Dieser Befangenheitsantrag sollte nun im Rahmen der Sitzung am 02. Juni in der Einigungsstelle gestellt werden.
Der juristische Sprecher des Betriebsrates hatte unmittelbar nach der Beschlussfassung den Auftrag, den Vorsitzenden Richter über den beabsichtigten Befangenheitsantrag vorab in Kenntnis zu setzen. Daraufhin erklärte der Vorsitzende Richter, dass er dem Betriebsrat nicht länger im Wege stehen wolle. Sofern der Betriebsrat dem Vorsitzenden das Vertrauen entzieht, mache es wenig Sinn die Einigungsstelle als Vorsitzenden weiterzuführen.
Sowohl Arbeitgeberseite als auch Betriebsrat werden nun in den nächsten Tagen Vorschläge für einen neuen Einigungsstellenvorsitzenden unterbreiten. Wird sich gütlich geeinigt, ist zu erwarten, dass die Einigungsstelle unmittelbar nach der Urlaubszeit fortgesetzt wird.
Was hat den Betriebsrat veranlasst diesen Schritt zu gehen?
Bereits zwei Mal musste die Einigungsstelle mit einem "Spruch" beendet werden. Das bedeutet, dass es bei Abstimmungen der Anträge der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stets zu einer Pattsituation gekommen ist und der Einigunhgsstellenvorsitzende mit seiner Stimme die Entscheidung herbeiführte. Beide Male hatte daraufhin das Landesarbeitsgericht diese (seine) Entscheidungen "widerrufen" da mit dieser Entscheidung der Ermessensspielraum der Einigungsstelle überschriten wurde.
"Null Euro ist kein signifikanter Nachteilsausgleich" , so der Richter des LAG Hamburg bei der müdlichen Verkündung seiner Entscheidung. Der Betriebsrat stellte somit fest, dass sich der Vorsitzende der Einigungsstelle mit seinen Entscheidungen offensichtlich nicht an die Entscheidungen des LAG Hamburg gebunden fühlt und beschloss daher die Befangenheit des Vorsitzenden festzustellen.
Auf Initiative des stellvertretenden BR-Vorsitzenden Torsten Schmidt erhält das Gremium derzeit hochrangige Unterstützung durch unsere ehemalige Bundesjustizministerin Frau Prof. Dr. Herta Däubler Gmelin. Wir berichteten darüber: https://kranich-inside.de/aktuelles-aus-dem-betriebsrat/challenge-de-2/225-einigungsstelle-wm4-neuer-termin-am-12-april-2023
Wir vertreten beharrlich Eure Interessen
Eure Kolleginnen und Kollegen vom